Ein Erstgespräch ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und dient dazu, um festzustellen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Dies ist erfahrungsgemäß ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie.

Sie erhalten erste Einblicke in meine therapeutische Arbeitsweise und einen Ausblick über unser gemeinsames Wirken.

Ein vertrauensvoller Rahmen ist mir hierbei ein großes Anliegen, so dass eine wunderbare Basis der Zusammenarbeit entstehen darf.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPP) unterliege ich der Schweigepflicht

(1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Art. 3)

 

 

HONORAR

Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung bar zu entrichten oder zu überweisen.

Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung (Abrechnung nach GebüH).

 

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

 

Termine

Termine nach Vereinbarung

Im Falle einer fehlenden Terminabsage oder Terminversäumung ist die Hälfte des Honorars zu begleichen.

 

 

KOSTENERSTATTUNG

Selbstzahler

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

 

Private Krankenversicherung

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten Leistungen durch

Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder teil- weise. Die Leistungen der jeweiligen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

 

 

Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.